Hausordnung

Das Leben in einer Schulgemeinschaft ist unser Lern- und Übungsfeld für soziales Verhalten. Für ein vertrauensvolles Miteinander sind höfliches, rücksichtsvolles Verhalten, ein angemessener Umgangston und ein ansprechendes, sauberes Schulhaus unentbehrliche Bedingungen.

Damit das Zusammenleben gelingt, treffen Schüler/innen, Lehrer/innen und Eltern folgende Vereinbarungen:

1.       Allgemeines Verhalten 

1.1 Alle sind aufgefordert, auf Ordnung und Sauberkeit zu achten, denn nur in einer gepflegten Schulanlage können wir uns wohl fühlen.

1.2 Alle bemühen sich um ein respektvolles, hilfsbereites und faires Verhalten.

1.3 Das Tragen von Kleidung mit sexistischen, rassistischen, diskriminierenden und gewaltverherrlichenden Symbolen und Aufschriften ist nicht gestattet. Visuelle Darstellungen und mündliche Äußerungen verfassungswidriger Symbole und Inhalte sind verboten.

1.4 Für mutwilliges Beschädigen oder Beschmutzen von Einrichtungen, Wänden oder Unterrichtsmitteln der Schule haften die Eltern der Verursacher. Zusätzlich wird solches Verhalten durch pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen geahndet werden.

1.5 Alle Gegenstände der Schule sind pfleglich zu behandeln, Ausleihexemplare sind mit einem Einband zu versehen.

1.6 Festgestellte Schäden jeglicher Art sind unverzüglich dem Fachlehrer zu melden.

1.7 Auf Wertgegenstände (z.B. Handy, Schmuck) muss jeder Schüler selbst achten. Bei Verlust oder Beschädigung besteht kein Versicherungsschutz. Es besteht Handyverbot.

1.8 Das Rauchen sowie die Einnahme weiterer Rausch- und Suchtmittel (u.a. Alkohol, Drogen) auf dem Schulgelände, in der Schule und in der Turnhalle sind verboten. Zuwiderhandlungen werden geahndet.

1.9 Fundgegenstände sind im Sekretariat abzugeben.

1.10 Das Schulgelände darf während der Unterrichtszeit nicht verlassen werden.

1.11 Alle Verhaltensweisen und Handlungen, die die eigene Person oder andere gefährden, sind zu unterlassen (Rennen im Gebäude und auf den Treppen, Schneeballwerfen, Anlegen von Rutschbahnen usw.) Der Grundschulbereich ist durch Regelschüler zu meiden.

1.12 Unbefugten ist der Aufenthalt auf dem Schulgelände nicht gestattet. Schulfremde Personen melden sich im Sekretariat an.

2.     Verhalten vor dem Unterricht

2.1 Ab 7:00 Uhr begeben sich die Schüler in ihre Unterrichtsräume.

2.2 Bei Unterricht in den Kellerräumen warten die Schüler an der Treppe (im Flur zum Raum 112).

2.3 Die Vorbereitung des Arbeitsplatzes, sowie das ruhige Stehen signalsieren die Unterrichtsbereitschaft vor der Begrüßung.                                      

3.     Verhalten im Unterricht und bei Stundenwechsel

3.1 Fehlt ein Lehrer zu Unterrichtsbeginn, meldet dies der Klassensprecher im Sekretariat.

3.2 Während des Unterrichts sind alle störenden Handlungen zu unterlassen. Essen, Trinken und Kaugummikauen sind nicht erlaubt. In Ausnahmefällen entscheidet der jeweilige Lehrer.

3.3 Die Toiletten werden in den Pausen benutzt, während des Unterrichts bleibt es die Ausnahme.

3.4 Bei Raumwechsel sind der Arbeitsplatz und der Unterrichtsraum sauber und aufgeräumt zu verlassen.

3.5 Alle Gegenstände, die den Unterricht stören könnten, gehören nicht in die Schule. Handys befinden sich ausgeschaltet in den Taschen. Zuwiderhandlungen werden durch pädagogische Maßnahmen geahndet.

3.6 Der Ordnungsdienst reinigt nach jeder Stunde die Tafel und achtet auf das regelmäßige Lüften der Räume.

4.     Verhalten während der Hofpausen

4.1 Die Räume werden zügig verlassen.

4.2 Die Schultaschen werden  ordentlich vor den Räumen der nachfolgenden Stunden abgestellt und alle Schüler begeben sich  auf den Schulhof.

4.3 Bei schlechtem Wetter wird die Pause abgesagt und die Schüler halten sich unter Aufsicht nur in den unteren Fluren und in durch die Aufsicht freigegebenen Räumen der Regelschule auf. Schüler, die anschließend Sportunterricht haben, bleiben ebenfalls in den Fluren und begeben sich mit dem Vorklingeln zur Turnhalle.

4.4 Schließt sich an den Sportunterricht eine Hofpause an, bleiben die Schüler auf dem Pausenhof. 

4.5 Alle achten auch auf den Schulhöfen auf Ordnung und Sauberkeit. Abfälle gehören in die entsprechenden Behälter.

4.6 Am Ende der Pause kehren alle Schüler/innen ohne Drängeln ins Schulhaus zurück. Im Bereich der Glastüren und der Treppen ist besondere Rücksicht geboten.   

5.     Verhalten nach Unterrichtsschluss

5.1 Die Räume werden von Lehrer/innen und Schüler/innen in einem sauberen Zustand verlassen. Die Stühle stehen auf den Tischen und alle Fenster sind geschlossen.

5.2 Alle Schüler verlassen nach Unterrichtsschluss zügig das Schulgelände.

5.3 Schüler/innen, die Nachmittagsunterricht haben, halten sich im unteren Flur auf. Nach Absprache mit der Schulleitung besteht die Möglichkeit, einen Klassenraum zur Hausaufgabenerledigung zu nutzen.

Grundlage dieser Hausordnung sind die Bestimmungen des Thüringer Schulgesetzes und der Thüringer Schulordnung sowie das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit in den jeweils aktuell gültigen Fassungen.

Die Festlegungen der Hausordnung wurden in der Schulkonferenz am 28.09.2020 bestätigt.

gez.

S. Nicolai

Schulleiter