Hausordnung
Das Leben in einer Schulgemeinschaft ist unser Lern- und Übungsfeld für
soziales Verhalten. Für ein vertrauensvolles Miteinander sind höfliches,
rücksichtsvolles Verhalten, ein angemessener Umgangston und ein
ansprechendes, sauberes Schulhaus unentbehrliche Bedingungen.
Damit das Zusammenleben gelingt, treffen Schüler/innen,Lehrer/innen und Eltern
folgende Vereinbarungen:
1.
Allgemeines Verhalten
1.1
Alle sind aufgefordert, auf Ordnung und Sauberkeit zu achten, denn nur in einer gepflegten Schulanlage
können wir uns wohl fühlen.
1.2
Alle bemühen sich um ein respektvolles, hilfsbereites und faires Verhalten.
1.3
Für mutwilliges Beschädigen oder Beschmutzen von Einrichtungen, Wänden oder Unterrichtsmitteln der
Schule haften die Eltern der Verursacher. Zusätzlich kann solches Verhalten durch pädagogische
Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen geahndet werden.
1.4
Alle Gegenstände der Schule sind pfleglich zu behandeln, Ausleihexemplare sind mit einem Einband zu
versehen.
1.5
Festgestellte Schäden jeglicher Art sind unverzüglich im Sekretariat zu melden.
1.6
Auf Wertgegenstände (z.B. Handy, Schmuck) muss jeder Schüler selbst achten. Bei Verlust oder
Beschädigung besteht kein Versicherungsschutz.
1.7
Im Interesse der Gesundheit sind das Rauchen sowie die Einnahme weiterer Rausch- und Suchtmittel (u.a.
Alkohol, Drogen) auf dem Schulgelände, in der Schule und der Turnhalle verboten. Zuwiderhandlungen
werden streng bestraft.
1.8
Fundgegenstände sind im Sekretariat abzugeben.
1.9
Das Schulgelände darf während der Unterrichtszeit ohne Genehmigung nicht verlassen werden.
1.10
Alle Verhaltensweisen und Handlungen, die die eigene Person oder andere gefährden, sind zu unterlassen
(Rennen im Gebäude und auf den Treppen, Schneeballwerfen, Anlegen von Rutschbahnen usw.)
1.11
Unbefugten ist der Aufenthalt auf dem Schulgelände nicht gestattet. Schulfremde Personen melden sich im
Sekretariat an.
2.
Verhalten vor dem Unterricht
2.1
Alle Schüler/innen finden sich auf dem unteren Schulhof ein. Ab 07:00 Uhr kann das Schulhaus betreten und
sich in durch die Aufsicht freigegebenen Fluren und Räumen aufgehalten werden.
2.2
Mit dem Vorklingelzeichen begeben sich alle Schüler zu den Unterrichtsräumen. Dabei ist der
Grundschulbereich zu meiden.
2.3
Bei Unterricht in den Kelleräumen warten die Schüler an der Treppe (im Flur zum Raum 112).
2.4
Die Fachräume dürfen nur in Anwesenheit eines Lehrers betreten werden.
2.5
Für Jacken und ähnliche Kleidungsstücke sind die Garderobenleisten zu nutzen.
3.
Verhalten im Unterricht und bei Stundenwechsel
3.1
Ein zügiges Auspacken, die Vorbereitung des Arbeitsplatzes sowie das ruhige Stehen signalisieren die
Unterrichtsbereitschaft vor der Begrüßung.
3.2
Fehlt ein Lehrer zu Unterrichtsbeginn meldet dies der Klassensprecher im Sekretariat.
3.3
Während des Unterrichts sind alle störenden Handlungen zu unterlassen. Essen, Trinken und
Kaugummikauen sind nicht erlaubt. In Ausnahmefällen entscheidet der jeweilige Lehrer.
3.4
Die Toiletten werden in den Pausen benutzt, während des Unterrichts bleibt es die Ausnahme.
3.5
Bei Raumwechsel sind der Arbeitsplatz und der Unterrichtsraum sauber und aufgeräumt zu verlassen.
3.6
Alle Gegenstände, die den Unterricht stören könnten, gehören nicht in die Schule. Handy, MP3-Player und
ähnliche Gebrauchsgegenstände gehören nicht in den Unterricht und befinden sich ausgeschaltet in den
Taschen.
3.7
Der Ordnungsdienst reinigt nach jeder Stunde die Tafel und achtet auf das regelmäßige Lüften der Räume.
4.
Verhalten während der Hofpausen
4.1
Die Räume werden zügig verlassen.
4.2
Die Schultaschen werden ordentlich vor den Räumen der nachfolgenden Stunden abgestellt und alle Schüler
begeben sich auf den Schulhof.
4.3
Bei schlechtem Wetter wird die Pause abgesagt und die Schüler halten sich unter Aufsicht nur in den unteren
Fluren und in durch die Aufsicht freigegebenen Räumen der Regelschule auf.
Schüler, die anschließend Sportunterricht haben, bleiben ebenfalls in den Fluren und begeben sich mit dem
Vorklingeln zur Turnhalle.
4.4
Schließt sich an den Sportunterricht eine Hofpause an, bleiben die Schüler auf dem Pausenhof.
4.5
Schüler, die die Pausenversorgung nutzen, verlassen nach dem Kauf sofort das Schulgebäude.
4.6
Alle achten auch auf den Schulhöfen auf Ordnung und Sauberkeit. Abfälle gehören in die entsprechenden
Behälter.
4.7
Am Ende der Pause kehren alle Schüler/innen ohne Drängeln ins Schulhaus zurück. Im Bereich der
Glastüren und der Treppen ist besondere Rücksicht geboten.
5.
Verhalten nach Unterrichtsschluss
5.1
Die Räume werden von Lehrern und Schülern in einem sauberen Zustand verlassen. Die Stühle stehen auf
den Tischen und alle Fenster sind geschlossen.
5.2
Alle Schüler verlassen über den unteren Schulhof zügig das Schulgelände. Die Fahrschüler begeben sich auf
dem Bürgersteig zur Schulbushaltestelle.
5.3
Schüler/innen, die Nachmittagsunterricht haben, können das Schulgelände verlassen oder sich im unteren
Flur aufhalten. Nach Absprache mit der Schulleitung besteht die Möglichkeit einen Klassenraum zur
Hausaufgabenerledigung zu nutzen.
Grundlage dieser Hausordnung sind die Bestimmungen des Thüringer Schulgesetzes, die Thüringer Schulordnung
sowie das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit in den jeweils aktuell gültigen Fassungen.
Die Festlegungen der Hausordnung wurden in der Schulkonferenz bestätigt.
Sie tritt am 01.01.2011 in Kraft.